Praktikumabsolvierung
Praktika können ausnahmslos in Institution mit Bezug zu einem der drei Praxismodule absolviert werden! Die drei Praxismodule sind Medien und politische Bildung (BA 17), Politische Institutionen (BA 18) sowie Politikberatung und Umfrageforschung (BA 19).
Das Praktikum soll Einblicke in die Tätigkeit einer politikwissenschaftlich relevanten Institution vermitteln sowie die Umsetzung politikwissenschaftlicher Kompetenzen durch die Mitarbeit an spezifischen Projekten gewährleisten.
Das Praktikum hat einen Umfang von vier Wochen à 38,5 Stunden (oder 8 Wochen à 20 Stunden) und wird mit einem schriftlichen Praktikumsbericht abgeschlossen.
Vorabgenehmigung der Praktikumsstelle
Es besteht die Möglichkeit einer Vorabgenehmigung der Praktikumsstelle. Bitte geben Sie hierzu das vollständig ausgefüllte
Ansuchen um Genehmigung der Praktikumsstelle in der StudienServiceStelle (Zimmer: D 204, Öffnungszeiten beachten!) ab. Circa 4 Wochen nach der Einreichung kann der stattgegeben/abgewiesen Ansuchen ebenfalls in der StudienServiceStelle abgeholt werden.
Praktikumsbericht
Über die Zeit des Praktikums ist ein schriftlicher Praktikumsbericht zu erstellen.
Der Praktikumsbericht soll die Darstellung der Praktikumsstelle, die Beschreibung der eigenständigen Arbeit und die Reflexion der Erfahrungen während des Praktikums beinhalten (ca. 3 Seiten).
Am Deckblatt des Praktikumsberichts soll folgende Informationen angeführt sein:
- Wo wurde das Praktikum absolviert
- Wer hat das Praktikum betreut
- Genauer Zeitraum
- Eigener Name
- Wichtig: MATRIKELNUMMER!
Dem Bericht muss eine Bestätigung über die Ableistung des Praktikums hinzugefügt werden. Die Bestätigung muss zeitlichen Umfang, durchgeführte Tätigkeiten und eine verbale, also ausformulierte Beurteilung der erbrachten Leistung beinhalten.
Anerkennung des Praktikums
Das absolvierte Praktikum muss abschließend von der Studienprogrammleitung anerkannt werden. Geben Sie hierzu bitte den ausgefüllte
Anerkennungsantrag (doppelseitig ausdrucken!) bei Jutta Grahofer ab.
Circa 4 Wochen nach der Einreichung kann der stattgegeben/abgewiesen Bescheid in der
StudienServiceStelle (Zimmer: D 204, Öffnungszeiten beachten!) abgeholt werden.
Die Praktikumanerkennung muss spätestens INNERHALB von drei Semestern nach Beendigung des Praktikums erfolgen.
Der Anrechnungsantrag muss folgende Unterlagen beinhalten:
- Vollständig ausgefüllter Anerkennungsbescheid (doppelseitig ausdrucken! = ein Blatt auf beiden Seiten bedruckt)
- Aktuelles Studienblatt (über UNIVIS online:
https://univis.univie.ac.at/ -> Login -> Dokumentenservice) - Praktikumsbericht (inkl. Bestätigung über die Ableistung des Praktikums)



